Karin Jans, Versicherungsberaterin - Kanzlei für Versicherungsberatung

Pflichtangaben - Versicherungsberater

Der Versicherungsberater

gemäß § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung (VersVermV)

  • Versicherungsberatung ist die rechtliche und wirtschaftliche Beratung in Versicherungsangelegenheiten, ohne dass mit der Beratung eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen oder Courtagen verbunden ist. Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis von der am Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer nach § 34 e Gewerbeordnung hat. Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29, 10178 Berlin - www.vermittlerregister.info
    Telefon 0180-500-585-0*
    *14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen
  • Das Vertragsverhältnis kommt bereits durch Ihren mündlichen Auftrag zustande, ein schriftlicher Vertrag ist nicht unbedingt erforderlich. Mit dem Auftrag, den Sie dem Versicherungsberater erteilen, wird ein Dienstleistungsvertrag begründet. Der Versicherungsberater schuldet Ihnen die Beratung und, falls vereinbart, Vertretung gegenüber dem Versicherungsunternehmen, ohne dass der von Ihnen gewünschte Erfolg sichergestellt werden kann.
  • Versicherungsberater dürfen keine Versicherungen verkaufen und vermitteln und keine Provisionen oder sonstige Vergütungen von der Versicherungswirtschaft annehmen. Wenn eine Versicherungsberater für Sie Angebote einholt, Versicherungsverträge vorbereitet oder abschließt, so geschieht dies in Ihrem Auftrag, ohne dass der Versicherungsberater dafür eine Provision oder Courtage vom Versicherungsunternehmen erhält.
  • Für die Versicherungsberatung erhält der Versicherungsberater ein Honorar, dessen Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.
  • Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
    Max-Joseph-Str. 2
    80333 München
  • Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
    • Versicherungsombudsmann e.V.,
      Postfach 08 06 32, 10006 Berlin - www.versicherungsombudsmann.de
    • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
      Kronenstraße 13, 10117 Berlin - www.pkv-ombudsmann.de
    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
  • Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 Prozent.

 

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